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Mietbedingungen

1. Allgemeines

Die Mietgegenstände werden nach Eingang einer unterschriebenen Auftragsbestätigung eingeteilt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter haben Vorrang vor diesen AGB's. Dieser Sondervereinbarung bedarf es einer schriftlichen Bestätigung.

Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Mieter auf dessen Kosten zu beschaffen.

Sollten die Mietgegenstände aufgrund einer Fehlbuchung oder aus sonstigen Gründen nicht entliehen werden können, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

2. Stornierungsbedingungen

Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30% der Mietsumme. 13–8 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietsumme. 7 Tage vor Mietbeginn: 60% der Mietsumme. 48 Stunden vor Mietbeginn: 80% der Mietsumme.

3. Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend, ein Mietvertrag kommt erst durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung zustande, oder durch Übergabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Zeit zu überlassen.

Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und nur bestimmungsgemäß einzusetzen, sowie den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit zurückzugeben.

4. Überlassung der Mietsache

Der Vermieter erhält den Mietgegenstand in gereinigtem, betriebsfähigem Zustand inkl. zugehörigen Unterlagen.

Eine Abholung des Mietgegenstandes erfolgt nach vorheriger Terminabsprache.

Wünscht der Mieter eine Anlieferung des Mietgegenstandes, erfolgt diese auf Kosten des Mieters. Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Zugang zur Abladestelle besteht.

Eine örtliche Veränderung des Mietgegenstandes muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.

Die Überlassung des Mietgegenstandes erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen oder zu vermieten.

5. Beendigung des Mietvertrages

Der Mieter hat den Mietgegenstand vollständig, in gereinigtem, betriebsfähigem Zustand inklusive der übergebenen Unterlagen zurückzugeben, ansonsten behalten wir uns vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 € zu berechnen.

Kennzeichnungen des Mietgegenstandes dürfen nicht verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt werden.

Eine Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt nach vorheriger Terminabsprache.

Wünscht der Mieter eine Abholung des Mietgegenstandes, erfolgt diese auf Kosten des Mieters. Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Zugang zur Beladestelle besteht.

Der Mietgegenstand wird nach Rückgabe auf seinen vertragsgemäßen Zustand kontrolliert. Das Ergebnis wird ggf. mit Lichtbildern protokolliert. Falls bei der Kontrolle eine Beschädigung des Mietgegenstands festgestellt wird, wird der Mieter unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Der Mieter haftet für anfallende Kosten in vollem Umfang.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand schonend und pfleglich zu behandeln, ihn vor Überanspruchung zu schützen, ihn nur unter Beachtung der Bedienungsanleitung und/oder vermieterseitigen Anweisungen zu nutzen, weder optische noch technische Veränderungen daran vorzunehmen sowie geeignete Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse, Überanspruchung und den Zugriff unbefugter Dritter zu treffen.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Mietgegenstand für den von ihm vorgesehenen Zweck und Einsatz geeignet ist und ein gefahrloser Einsatz vor Ort möglich ist.

7. Termine, Wartezeiten und erfolglose Einsätze

Vereinbarte Termine für Anlieferung, Aufbau, Abholung oder einen Serviceeinsatz setzen voraus, dass der Aufstellort zugänglich ist, ein funktionsfähiger Stromanschluss zur Verfügung steht und ein Ansprechpartner vor Ort erreichbar ist.

Kann ein Termin aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden, berechnen wir die entstehende Wartezeit mit 10 € je angefangener Viertelstunde.

8. Haftung

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter während der Mietzeit für Beschädigungen, Verlust, Untergang und Diebstahl des Mietgegenstandes.

Der Mieter versichert, dass der Vermieter in keiner Weise für entstandene Schäden, Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht wird.

9. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.

Der Vermieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses und Prüfung des Mietgegenstandes auf etwaige Schäden die erforderliche Kaution zurückzuerstatten. Etwaige Ansprüche aus Beschädigung sowie eine Aufwandspauschale nach Ziffer 5 können mit der Kaution verrechnet werden.

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist, für beide Teile und sämtliche Ansprüche der Sitz des Vermieters in Bochum. Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

Diese Bedingungen sind ein Entwurf und keine Rechtsberatung. Bitte vor der Veröffentlichung juristisch prüfen lassen – besonders die Regelungen zu Haftung, Kaution und Storno gegenüber Verbrauchern.